Garten kündigen

Auch wenn es weh tut, es gibt Gründe einen Garten wieder abgeben zu wollen. Bitte warte nicht bis der Garten verkrautet, sondern gebe den Garten so ab, wie du ihn gerne in Empfang nehmen würdest. Wir haben die wichtigsten Schritte aus Sicht eine*r Pächter*in aufgeschrieben.


Vorgehen

  1. Kündigungsschreiben zum Ende des laufenden Gartenjahres an den Vorstand schicken. Achtung: Für das laufende Jahr spätestens bis 31.7. (Juli). Sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr (was durch eine schnelle Neuverpachtung jedoch ggf. umgangen werden kann.)
  2. Termin mit dem Vorstand zur Gartenabnahme vereinbaren.
  3. Sich bei Gartenbegehung mit dem Vorstand darüber verständigen, was im Sinne des Kleingartengesetzes im Garten dringend gemacht werden muss. Das kann das Schneiden der Hecke, das Kürzen von Bäumen, das Abbauen von nicht-erlaubten Anbauten, das Aufnehmen von Platten, die Beseitigung nicht-erlaubter Baustoffe oder der Abtransport von Müll sein. Richtlinie ist hier stets das Gesetz und die Gartenordnung!
  4. Gemeinsam eine angemessene Abstandshöhe festlegen. Ggf. Sachverständigen hinzunehmen, wenn keine Einigung über die Abstandshöhe gefunden werden kann.
  5. Vereinbarte Arbeiten zeitnah erledigen.
  6. Schlüssel beim Vorstand abgeben, damit dieser Besichtigungen des Gartens mit interessierten Pächter*innen organisieren kann. Am besten dabei sein, wenn Besichtigung mit dem/der künftigen Pächter/in stattfindet, um Wichtiges zu erklären und den Garten „zum Sprechen“ zu bringen.
  7. Sobald neue PächterInnen Vertrag unterschrieben hat:  Abstand von der NeupächterIn erhalten und der Parzelle „Adieu“ sagen.

Ich habe bereits eine*n Nachpächter*in!

Falls ihr eigene Nachfolger*innen stellen wollt, kann das immer nur ein Vorschlag sein. Wir weisen darauf hin, dass allein der Vorstand über neue Mitglieder im Verein sowie neue Pächter*innen entscheidet. Dies macht im übrigen kein Vorstandsmitglied allein. Auch wird darauf geachtet, dass die Neupächter*innen geeignet erscheinen, sich kleingärtnerisch zu betätigen und in die Vereinsarbeit einzubringen. Auch wird auf eine Vielfalt der kulturellen und sozialen Hintergründe Wert gelegt. Vor allem zählt aber die Bereitschaft, sich in eine bunte Gemeinschaft von Gärtnernden einzubringen, stets im Einklang mit der Natur.

Alle Schritte zur Gartenabgabe und Neuverpachtung sind unbedingt mit dem Vorstand absprechen!